FAQs Referendariat und Lehrerberuf
Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Referendariat und Lehrerberuf
Referendariat und Lehrerberuf
Wann ist der Bewerbungsschluss für die Bewerbung für das Referendariat (=Vorbereitungsdienst) in Baden-Württemberg und welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?
Der Bewerbungsschluss ist am 15. Juni des Vorjahres für den Beginn des Referendariates im darauffolgenden Jahr im Januar. Die Bewerbungsunterlagen für das Referendariat und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien. Siehe dazu auch das „Merkblatt für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ auf der oben verlinkten Internetseite.
Die zugehörige Prüfungsordnung für das Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg (GymPO-II) können Sie hier einsehen.
Verliert der Studienabschluss „Master of Education“ seine Gültigkeit, wenn man nicht sofort in den Vorbereitungsdienst einsteigt?
Der „Master of Education“ als solches ist ein akademischer Abschluss, der nicht ungültig wird. Wenn Sie den „Master of Education“ für das Lehramt Gymnasium mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin zum Vorbereitungsdienst abgelegt haben, dann kann das Regierungspräsidium ein Kolloquium (= mündliche Prüfung) zur Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten veranlassen. Das Bestehen dieses Kolloquiums ist dann Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst. -> Siehe dazu auch §2 der Prüfungsordnung GymPO-II.
Kann ich mit meinem Studienabschluss „Lehramt an Gymnasien“ den Vorbereitungsdienst (=Referendariat) in Baden-Württemberg auch an beruflichen Schulen absolvieren?
Ja, das ist möglich, wenn Sie den Studiengang „Master of Education“ für das Lehramt Gymnasium mit einer Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern abgeschlossen haben, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden und in beiden Fächern Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. -> Weitere Information
Bitte beachten Sie auch, dass Sie für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen ein Betriebspraktikum von mindestens drei Monaten Dauer nachweisen müssen.
-> Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg
Hier finden Sie die Ansprechpartner für weitere Fragen zur Bewerbung für das Referendariat an beruflichen Schulen.
Für die Zulassung zum Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg ist ein Betriebs- oder Sozialpraktikum notwendig. Welche Bedingungen muss dieses Praktikum erfüllen, damit es anerkannt werden kann?
Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich.
Weitere Details und die Richtlinien zum Betriebs- oder Sozialpraktikum finden Sie im „Merkblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum“
Bei individuellen Fragen zur Anerkennungen von Praktika als Betriebs- oder Sozialpraktikum wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin an den Regierungspräsidien.
Soll ich mich nach bestandener wiss. Prüfung und vor Antritt des Referendariats exmatrikulieren?
- Lehramt studierende die Ihre wissenschaftliche Prüfung bestanden haben, wird empfohlen sich auf Antrag spätestens vor Antritt des Referendariats mit sofortiger Wirkung selbst zu exmatrikulieren. In der Regel ist dies der Tag vor dem ersten Schultag im Januar.
- Ohne Exmatrikulation handelt es sich bei Ihrem weiteren „Studium“ während des Referendariats um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit (§ 62 Abs. 1 Landesbeamtengesetz), die vorab beim zuständigen Seminarleiter bzw. bei der zuständigen Seminarleiterin anzuzeigen wäre.
An der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) kann der Studiengang Sekundarstufe-II studiert werden. Inwiefern ist dies eine Alternative zum Referendariat in Baden-Württemberg?
Mit dem Abschluss des Studienganges Sekundarstufe-II an der PHTG erlangen Sie primär ein Lehrdiplom für das Unterrichten auf der Sekundarstufe-II in der Schweiz. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieser Abschluss auch in Baden-Württemberg anerkannt werden.
Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie bei der Studienberaterin für diesen Studiengang (Fachexpertin für den Studiengang Sekundarstufe-II, Frau Lo Presti) an der PHTG.
Was ist bei der Einstellung in den Schuldienst die Leistungszahl und wie wird diese berechnet?
Die Leistungszahl ist Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste. Die Berechnung finden Sie in den Rechtsgrundlagen zur Lehrereinstellung.
Achtung: Für LehramtsbewerberInnen mit den Studienabschlüssen Bachelor of Education und Master of Education wird die Berechnung der Leistungszahl in dem folgenden Schreiben des Kultusministeriums erläutert.