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Referendariat und Lehrberuf

Eine Informationsveranstaltung zum Referendariat für Studierende für das Lehramt Gymnasium findet regelmäßig jährlich statt. Die Vortagsunterlagen der Veranstaltung vom 29.02.2024 finden sie hier:

Teil 1 Folien vom Vortrag vom RP Freiburg
Teil 2a Folien vom Vortrag des Seminars Rottweil (allgemeinbildendes Gymnasium)
Teil 2b Dokument des KM zu den Einstellungschancen
Teil 3 Folien vom Vortrag des Seminars Freibrug (berufliche Schulen)

Die nächste Veranstaltung wird voraussichtlich im Februar/März 2025 stattfinden. 

An dieser Informationsveranstaltung nehmen Referentinnen und Referenten des Regierungspräsidiums Freiburg, dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Rottweil (Gymnasium) und dem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte Freiburg (Berufliche Schulen) teil.

Nach den Vorträgen ist noch genügend Zeit, um Ihre Fragen zu klären. 

Bitte beachten Sie auch die Datenschutz-Informationen zum verwendeten Videokonferenz-Tool-Zoom. 

Referendariat und Lehrberuf

1 - Informationen zur Bewerbung zum Referendariat

Für das Referendariat mit Beginn im Januar eines Jahres müssen Sie sich über das Online-Bewerbungsverfahren des Kultusministeriums bis spätestens 15. Juni des Vorjahres bewerben. 

Für Fragen und Beratung bei der Bewerbung zum Referendariat finden Sie hier die zuständigen Ansprechpartner an den Regierungspräsidien.

Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) beginnt in Baden-Württemberg einmal jährlich nach Ablauf der Weihnachtsferien Anfang Januar und dauert bis zum Ende des folgenden Schuljahres (1,5 Jahre). Der Vorbereitungsdienst ist an einer Schule und an einem Seminar für Ausbildung und Fortbildung der Lehrkräfte (Gymnasium) abzuleisten. Die Referendarinnen und Referendare sind für die ganze Zeit einer Schule und einem Seminar zugeordnet. 

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in verschiedene Phasen: Er beginnt nach dem Ende der Weihnachtsferien mit der Kompaktphase (1.Phase). Diese dauert ungefähr drei Wochen und dient der Einführung in die Fächer Pädagogik, Psychologie, Schul- und Beamtenrecht sowie in die jeweiligen Fachdidaktiken. Diese Phase findet ausschließlich am Seminar statt. Im anschließenden ersten Halbjahr (2. Phase) begleitet die Referendarin bzw. der Referendar Lehrkräfte an der Schule in den Unterricht, hospitiert und hält unter der Anleitung der Ausbildungslehrkräfte auch eigene Stunden. Im zweiten und dritten Halbjahr (3.Phase) bekommt die Referendarin bzw. der Referendar im Gegensatz zum ersten Halbjahr eigene Klassen, in denen sie bzw. er weitgehend selbstständig unterrichtet und für den Unterrichtserfolg verantwortlich ist. Hier finden Sie die Details der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Referendariat an Gymnasien (GymPO)

Es besteht die Möglichkeit das Referendariat bzw. den Vorbereitungsdienst im Gasthörerstatus aufzunehmen. Weitere Details entnehmen Sie bitte den entsprechenden Informationen auf der Homepage des Kultusministeriums. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner an den Regierungspräsidien. Wir raten von der Aufnahme des Referendariats als Gasthörer ab, da aus unserer Sicht das Referendariat an Schule und Seminar so zeitintensiv ist, dass für einen parallel zu absolvierenden Studienabschluss zu Beginn des Referendariats keine Zeit ist.

2 - Referendariat, Betriebs- und Sozialpraktikum

Betriebs- oder Sozialpraktikum, Vereinspraktikum

Das Betriebs- oder Sozialpraktikum ist von allen Studierenden nachzuweisen, die zu dem jeweils im Januar beginnenden 18-monatigen Vorbereitungsdienst  (= Referendariat) für das Gymnasiale Lehramt in Baden-Württemberg zugelassen werden wollen. Eine entsprechende Praktikumsbescheinigung ist zusammen mit den Bewerbungsunterlagen für den Vorbereitungsdienst beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich.

Weitere Informationen und Details erhalten Sie durch die Merkblätter des Kultusministeriums für Lehramtsstudierende zum Betriebs-, Sozial- und Vereinspraktikum.

3 - Bedarf an Lehrpersonal und Lehrereinstellung in Baden-Württemberg

Bedarf an Lehrpersonal

Zum Bedarf an Lehrpersonal für das Lehramt an Gymnasien und an beruflichen Schulen teilte das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg folgendes mit: -> Berufsziel Lehrerin/Lehrer - Einstellungschancen für den öffentlichen Schuldienst

Lehrereinstellung

Die Lehramtsbewerberinnen und Lehramtsbewerber werden im Rahmen der verfügbaren Mittel sowie nach regionalem Bedarf und fächerspezifisch ausgewählt. Einstellungsentscheidungen werden nach den Vorgaben von Grundgesetz und Landesbeamtengesetz nach „Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung“ getroffen. Diese Kriterien sind in Baden-Württemberg in der Leistungszahl zusammengefasst. Diese wird mit den Noten des Lehramtsstudiums und dem Referendariat gebildet.

Neben dem zentralen Einstellungsverfahren (Hauptauswahlverfahren) gibt es schulbezogene Stellenausschreibungsverfahren, die Lehrpersonen an Schulen mit besonderen Profilen  (z. B. mit bestimmter Fächerkombination oder Zusatzqualifikation) oder an Schulen in Mangelbereichen (z. B. Schulen an wenig nachgefragten Schulorten) suchen. Es gibt für die Einstellung von Lehrpersonen in Baden-Württemberg keine Altersgrenze. Es gibt jedoch eine Altersgrenze für die Verbeamtung.

Auskünfte zum Lehrereinstellungsverfahren erteilen die Regierungspräsidien.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

4 - Lehramtsausbildung in anderen Bundesländern

Da die Lehramtsausbildung Ländersache ist (Kulturhoheit der Länder), gibt es in den 16 deutschen Bundesländern zahlreiche Ausbildungs- und Prüfungsvarianten.  Am 07.03.2013 haben sich die Bundesländer im Rahmen der Kultusministerkonferenz verpflichtet,

  • allen Bewerberinnen und Bewerbern, die ein Lehramtsstudium  gemäß den Vorgaben der Kultusministerkonferenz absolviert haben, unabhängig vom Land, in dem der Abschluss erworben wurde, über die formale Anerkennung von Abschlüssen hinaus auch gleichberechtigten Zugang zum Vorbereitungsdienst für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.
  • allen Absolventinnen und Absolventen eines Vorbereitungsdienstes für ein Lehramt, das den Vereinbarungen der Kultusministerkonferenz entspricht, in allen Ländern gleichermaßen den Berufszugang für den ihrem Abschluss entsprechenden Lehramtstyp zu ermöglichen.

Die Möglichkeit zur Zulassung zum Vorbereitungsdienst beschränkt sich unter anderem auf die im aufnehmenden Bundesland möglichen Fächer und zulässigen Fächerverbindungen. Auch die Einstellung von Lehrkräften bzw. die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber im Hinblick auf die Bedarfssituation in Unterrichtsfächern, Fächerverbindungen und auf besondere Qualifikationsprofile bleibt Sache des einstellenden Landes.

Deshalb sollte sich jeder, der in einem anderen Bundesland das Referendariat absolvieren oder als Lehrerin oder Lehrer arbeiten will, rechtzeitig bei der zuständigen Behörde des Wunschlandes nach den dortigen Bedingungen und Modalitäten erkundigen.

Kultusministerien der Bundesländer Deutschlands

5 - Berufliche Alternativen zum Lehramt

Sie haben Lehramt studiert und wollen jetzt doch nicht an die Schule? Oder Sie möchten sich einfach mal informieren, welche Chancen und Alternativen es zum Lehramt eigentlich gibt?

Die BiSE bietet zusammen  mit dem Career Services regelmäßig einen Vortrag an, bei dem Sie erfahren, welche beruflichen Wege Ihnen neben dem Lehramt offenstehen, was Ihnen beim Quereinstieg in andere Bereiche hilft und wo Sie sich informieren können.

Bei Interesse können wir Ihnen als Lehramtsstudierende/r der Universität Konstanz gerne die Vortragsunterlagen per Email zusenden. Bitte melden Sie sich bei uns per Email. 

6 - #traumjob - Lehramt Alumni berichten aus dem Berufsleben

Welche Wege haben Alumni des Lehramt-Studiums an der UKN eingeschlagen? Der Career Service und das Konstanzer Online-Portal zur Studienwahl (KOS) stellen ausgewählte Stimmen und Geschichten im #traumjob - Lehramt vor.

FAQs zum Referendariat und Lehrerberuf

Wann ist der Bewerbungsschluss für die Bewerbung für das Referendariat (=Vorbereitungsdienst) in Baden-Württemberg und welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?

Der Bewerbungsschluss ist am 15. Juni des Vorjahres für den Beginn des Referendariates im darauffolgenden Jahr im Januar. Die Bewerbungsunterlagen für das Referendariat und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien. Siehe dazu auch das „Merkblatt für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ auf der oben verlinkten Internetseite.

Die zugehörige Prüfungsordnung für das Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg können Sie hier einsehen.

Verliert der Studienabschluss „Master of Education“ seine Gültigkeit, wenn man nicht sofort in den Vorbereitungsdienst einsteigt?

Der „Master of Education“ als solches ist ein akademischer Abschluss, der nicht ungültig wird. Wenn Sie den „Master of Education“ für das Lehramt Gymnasium mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin zum Vorbereitungsdienst abgelegt haben, dann kann das Regierungspräsidium ein Kolloquium (= mündliche Prüfung) zur Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten veranlassen. Das Bestehen dieses Kolloquiums ist dann Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst. -> Siehe dazu auch §2 Absatz 5 der Prüfungsordnung GYMPO.

Kann ich mit meinem Studienabschluss „Lehramt an Gymnasien“ den Vorbereitungsdienst (=Referendariat) in Baden-Württemberg auch an beruflichen Schulen absolvieren?

Ja, das ist möglich, wenn Sie den Studiengang „Master of Education“ für das Lehramt Gymnasium mit einer Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern abgeschlossen haben, die an beruflichen Schulen unterrichtet werden und in beiden Fächern Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. -> Weitere Information

Bitte beachten Sie auch, dass Sie für den Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen ein Betriebspraktikum von mindestens drei Monaten Dauer nachweisen müssen.

-> Mehr Informationen zum Vorbereitungsdienst an beruflichen Schulen in Baden-Württemberg

Hier finden Sie die Ansprechpartner für weitere Fragen zur Bewerbung für das Referendariat an beruflichen Schulen

Für die Zulassung zum Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg ist ein Betriebs- oder Sozialpraktikum notwendig. Welche Bedingungen muss dieses Praktikum erfüllen, damit es anerkannt werden kann?

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich.

Weitere Details und die Richtlinien zum Betriebs- oder Sozialpraktikum finden Sie im „Merkblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum“

Bei individuellen Fragen zur Anerkennungen von Praktika als Betriebs- oder Sozialpraktikum wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin an den Regierungspräsidien.

Soll ich mich nach bestandenem M.Ed. und vor Antritt des Referendariats exmatrikulieren?

  • Lehramtstudierende die Ihren M.Ed. bestanden haben, wird empfohlen sich auf Antrag spätestens vor Antritt des Referendariats mit sofortiger Wirkung selbst zu exmatrikulieren. In der Regel ist dies der Tag vor dem ersten Schultag im Januar.
  • Ohne Exmatrikulation handelt es sich bei Ihrem weiteren „Studium“ während des Referendariats um eine genehmigungspflichtige Nebentätigkeit (§ 62 Abs. 1 Landesbeamtengesetz), die vorab beim zuständigen Seminarleiter bzw. bei der zuständigen Seminarleiterin anzuzeigen wäre.

Quelle

An der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) kann der Studiengang Sekundarstufe-II studiert werden. Inwiefern ist dies eine Alternative zum Referendariat in Baden-Württemberg?

Mit dem Abschluss des Studienganges Sekundarstufe-II an der PHTG erlangen Sie primär ein Lehrdiplom für das Unterrichten auf der Sekundarstufe-II in der Schweiz. Unter gewissen Voraussetzungen („Studienprofil Euregio“) kann dieser Abschluss auch in Baden-Württemberg anerkannt werden.

Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie bei der Studienberaterin für diesen Studiengang (Fachexpertin für den Studiengang Sekundarstufe-II, Frau Lo Presti) an der PHTG.

Was ist bei der Einstellung in den Schuldienst die Leistungszahl und wie wird diese berechnet?

Die Leistungszahl ist Grundlage für den Rangplatz der Bewerberinnen und Bewerber auf der jeweiligen Bewerberliste. Die Berechnung finden Sie in den Rechtsgrundlagen zur Lehrereinstellung.

Achtung: Für LehramtsbewerberInnen mit den Studienabschlüssen Bachelor of Education und Master of Education wird die Berechnung der Leistungszahl in dem folgenden Schreiben des Kultusministeriums erläutert.

Wie sind die Einstellungschancen für den Schuldienst in BW?

Was gibt es bei der Bewerbung in anderen Bundesländern und im Ausland zu beachten?