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FAQs zum Staatsexamen (GymPO-I 2009)

Antworten auf häufig gestellten Fragen im Lehramtsstudium nach GymPO-I 2009

Anregungen zum Ausbau der FAQ-Bereiche nimmt der BiSE Studienberater gerne per Email an bise.studienberatung@uni-konstanz.de entgegen.

1. Studienstart – Erstsemester-Fragen

Kann ich fehlende Sprachkenntnisse im Studium an der Universität nachholen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Weitere Informationen und Details zu den Sprachvoraussetzungen im Lehramtsstudium erfahren Sie bei Ihren FachstudienberaterInnen der jeweiligen Hauptfächer.

2. Beurlaubung im Studienverlauf

In welchen Fällen kann ich mich vom Studium beurlauben lassen und wo finde ich den Antrag auf Beurlaubung?

Wenn Sie an der Universität Konstanz studieren und aus einem wichtigen Grund für einen längeren Zeitraum im Semester nicht am Lehrbetrieb teilnehmen können, können Sie sich auf Antrag von Ihren Studienverpflichtungen befreien lassen bzw. ein Urlaubssemester einlegen.

Die möglichen Gründe für eine Beurlaubung sowie den Antrag auf Beurlaubung finden Sie hier verlinkt.

Für die Bearbeitung ist das Studierenden-Service-Zentrum (SSZ) auf Ebene B4 zuständig. Über den Antrag auf Beurlaubung ergeht von dort ein schriftlicher Bescheid. Das SSZ informiert den/die betroffenen Fachbereiche umgehend über die Beurlaubung von Studierenden.

Was ist alles in einem Urlaubssemester erlaubt bzw. nicht erlaubt?

Ausführliche Informationen erhalten sie über die Verlinkung.

3. Studium in den fächerübergreifenden Bereichen Bildungswissenschaften, EPG und MPK

Welche Lehrveranstaltungen muss ich im Bereich Bildungswissenschaften besuchen und zu welchem Zeitpunkt?

Im Bereich der Bildungswissenschaften müssen Sie Lehrveranstaltungen im Umfang von insgesamt 18 ECTS erfolgreich absolvieren. An der Universität Konstanz müssen Sie hierfür folgende Lehrveranstaltungen erfolgreich abschließen:

Vorlesung Bildungswissenschaften I     (5 cr, Klausur)
Vorlesung Bildungswissenschaften II    (5 cr, Klausur)
Seminar I – Lernen                                       (4 cr, Klausur)
Seminar II – Lehren                                      (4 cr, Klausur)

Die zwei Vorlesungen sollen möglichst vor dem Schulpraxissemester (vorzugsweise im 1. und 2. Semester), die Seminare im Hauptstudium nach dem Schulpraxissemester absolviert werden.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung, siehe Anhang III.

Welche Lehrveranstaltungen muss ich im Bereich des Ethisch-Philosophischen-Grundlagen-Studiums (EPG) besuchen und zu welchem Zeitpunkt?

Das Ethisch-Philosophische Grundlagenstudium (EPG) umfasst insgesamt
12 ECTS und wird in zwei Lehrveranstaltungen vermittelt, einer interdisziplinar ausgerichteten Lehrveranstaltung zu ethisch-philosophischen Grundfragen EPG 1 (empfohlen im 3. oder 4. Semester) und einer Lehrveranstaltung zu fach- bzw. berufsethischen Fragen EPG2 (empfohlen nach den Zwischenprüfungen).

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung, siehe Anhang III.

Welche Lehrveranstaltungen muss ich im Bereich Module Personale Kompetenz (MPK) besuchen und zu welchem Zeitpunkt?

Die Module Personale Kompetenz (MPK) umfassen die Bereiche Selbstkompetenz, Sozialkompetenz und Handlungskompetenz. Es sind insgesamt 6 ECTS-Credits (cr) nachzuweisen, davon mindestens 3 ECTS-Credits (cr) aus dem Bereich Selbstkompetenz. Empfohlen wird das Belegen der MPK ab dem 3. Semester, idealerweise unmittelbar vor und nach dem Schulpraxissemester. Insbesondere im Bereich Selbstkompetenz bietet sich auch ein inhaltlicher Bezug zum Schulpraxissemester an.

Weitere Informationen hierzu finden Sie in der Prüfungsordnung, siehe Anhang III.

4. Schulpraxissemester

Wann im Studienverlauf sollte das Schulpraxissemester absolviert werden? In welchem Zeitraum findet es statt?

Der beste Zeitpunkt für die Platzierung des Schulpraxissemesters im Studium ist direkt nach den Zwischenprüfungen, d. h. in der Regel im 5. Semester. Bestandene Zwischenprüfungen in Ihren beiden Hauptfächern sind allerdings keine Zulassungsvoraussetzung für das Schulpraxissemester. Bei der Anmeldung zur Staatsexamensprüfung müssen Sie den Nachweis über das bestandene Schulpraxissemester vorlegen. Das Schulpraxissemester findet an Schulen und Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung im Zeitraum September bis Dezember statt. Es ist ein reguläres Studiensemester und kein Urlaubssemester. Den Zeitraum Januar bis April können Sie ggf. nutzen, um z.B. Kompaktveranstaltungen an der Universität zu besuchen oder Auslandsaufenthalte und Praktika zu absolvieren.
 
Weitere Informationen zum Schulpraxissemester finden Sie in der Prüfungsordnung GymPO- I von 2009 unter §9.

Wo und wann melde ich mich für das Schulpraxissemester an?

Es gibt eine zentrale Anmeldeplattform des Kultusministeriums. Nur über diese Anmeldeplattform ist eine Anmeldung möglich. Eine Anmeldung direkt bei einzelnen Schulen ist nicht möglich.
Anmeldungen sind nur im Zeitraum vom ersten Montag nach den Osterferien bis zum 15.05. (mindestens jedoch bis zum Ende der vierten Schulwoche nach den Osterferien) für das darauffolgende Schuljahr möglich.

An welchen Schulen kann ich das Schulpraxissemester absolvieren?

Das Schulpraxissemester kann an allgemeinbildenden Gymnasien oder Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg absolviert werden, sofern Ihre studierten Fächer an der jeweiligen Schule als Unterrichtsfächer angeboten werden. 

Kann ich das Schulpraxissemester auch in einem anderen deutschen Bundesland oder im Ausland absolvieren?

In einem anderen deutschen Bundesland ist das Absolvieren des Schulpraxissemesters nicht möglich.

Studierende, die einen Teil ihres Studiums als SchulassistentIn im Ausland oder an einer Deutschen Auslandsschule verbringen, können damit bis zu 9 Wochen der Schulpraxis des Schulpraxissemesters ersetzen. Die letzten 4 Wochen des Schulpraxissemesters müssen an einer baden-württembergischen Schule absolviert werden. Die Begleitveranstaltungen eines Seminars für Didaktik und Lehrerbildung müssen grundsätzlich, vor oder nach dem Auslandsaufenthalt, besucht werden.

Über die Anerkennung des Schulpraxissemesters im Ausland entscheidet das Landeslehrerprüfungsamt Freiburg. Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit der Außenstelle Freiburg in Verbindung zu setzen und die Anerkennung dort zu beantragen.

Kann ich während des Schulpraxissemesters Lehrveranstaltungen an der Uni besuchen?

Prinzipiell ist das möglich, denn Sie sind in dem Semester, in dem Sie das Schulpraxissemester absolvieren, an der Universität weiterhin eingeschrieben. Allerdings raten wir davon ab, Lehrveranstaltungen im Zeitraum September – Dezember zu besuchen, weil Sie in dieser Zeit umfangreiche zeitliche Verpflichtungen an Schule und Staatlichem Seminar für Didaktik und Lehrerbildung haben. Nach Beendigung des Schulpraxissemester ab Januar können Sie ggf. Veranstaltungen aus den Bereichen EPG, Bildungswissenschaften, MPK, Fachwissenschaften oder Fachdidaktik als Blockveranstaltungen besuchen.

Ich bin mir nach Absolvieren des Schulpraxissemesters unsicher, ob ich Lehrer/in werden will. Wo erhalte ich Unterstützung bei dieser Frage?

Im Schulpraxissemester sollen Sie das System Schule und die Anforderungen an eine Lehrperson kennen lernen. Sie sollen reflektieren, ob die Berufs- und Studienwahl zum/r Gymnasiallehrer/in die richtige Entscheidung für Sie ist. Gerne beraten wir Sie an der BiSE zu dieser wichtigen Frage. Informationen zur Studienberatung an der BiSE finden Sie hier verlinkt.

5. Staatsexamen

Bis wann kann ich die 1. Staatsprüfung noch ablegen?

Das Landeslehrerprüfungsamt Freiburg informiert in seiner Bekanntgabe vom 21. Sept. 2021, dass in Folge der pandemiebedingten Verlängerung der Regelstudienzeit und des Systemwechsels von 1. Staatsprüfung auf die Bachelor-Master Struktur die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) folgenderweise aktualisiert wurde.

Ende der 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009

  • Die 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009 wird ab dem 1. Aug. 2024 (bzw. 1. Aug. 2025 für die Fächerkombinationen mit Kunst und Musik) nicht mehr durchgeführt.
  • Nach dem 31. Juli 2024 (bzw. 31. Juli 2025) besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch mehr darauf, eine verschobene, zu wiederholende oder erstmals anzutretende 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009 ablegen zu können.

Das Kultusministerium empfiehlt sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin zur 1. Staatsprüfung anzumelden, um bei Nichtbestehen oder Nichtantritt auf einen evtl. Wiederholungstermin ausweichen zu können.

Lehramtsstudierende die ihr Studium nach GymPO-I 2009 nicht regulär bis zum 31. Juli 2024 (bzw.  31. Juli 2025) abschließen und weiter studieren möchten, werden gezwungen sich in einen Bachelor/Master Studiengang im Lehramt umzuschreiben.

Aus welchen Teilen besteht das „Staatsexamen“ im Studiengang Lehramt an Gymnasien? Wo finde ich die Prüfungsordnung für das Staatsexamen?

Die abschließende Staatsexamensprüfung besteht aus der Wissenschaftlichen Arbeit und den mündlichen Staatsexamensprüfungen in Ihren Fächern.

Weitere Information und Details zur Staatsexamensprüfung gemäß Prüfungsordnung GymPO-I von 2009 finden Sie hier verlinkt (§11 -21).

Wie soll ich mein Studium im Hinblick auf die Staatsexamensprüfungen planen?

Von der zeitlichen Abfolge empfehlen wir Ihnen zu Studienende, zuerst alle studienbegleitenden Leistungsnachweise zu absolvieren, dann die wissenschaftliche Arbeit zu schreiben und danach die mündlichen Prüfungen abzulegen.

Für eine individuelle Beratung Ihres Studienverlaufes im Hinblick auf das Staatsexamen können Sie sich bei der BiSE persönlich beraten lassen.

Was bedeutet „Splitten“ bei der Staatsexamensprüfung und wie kann ich das „Splitten“ erreichen?

„Splitten“ bedeutet, dass Sie Ihre mündlichen Prüfungen in den beiden  Fächern in zwei unmittelbar aufeinander folgende Termine (Frühjahr/Herbst oder Herbst/Frühjahr) aufteilen dürfen. Hierfür müssen Sie sich spätestens im 10. Semester anmelden und vom Prüfungsamt zugelassen werden. Weitere Details zum Splitten, insbesondere auch welche Semester bei der Berechnung unberücksichtigt bleiben, finden Sie in der Prüfungsordnung GymPO-I von 2009 (§15, §26, §5).

Für weitergehende Fragen zum Splitten der Staatsexamensprüfung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Landeslehrerprüfungsamt in Freiburg. Die Ansprechpartner finden Sie hier verlinkt.

Wann müssen bei der Anmeldung zum Staatsexamen die Scheine für Bildungswissenschaften, EPG und MPK spätestens vorgelegt werden?

Sie sollten spätestens zum Anmelde- bzw. zum Nachreichtermin des 2. Hauptfachs vorliegen. Weitere Informationen finden Sie auf den Ausschreibungen des Landeslehrerprüfungsamtes Freiburg zur Wissenschaftlichen Staatsprüfung.

Ist die Abgabe der Wissenschaftlichen Arbeit auch nach der mündlichen Prüfung möglich?

Da das Landeslehrerprüfungsamt (LLPA) der/dem Studierenden das Thema vor Beginn der mündlichen Prüfung im jeweiligen Fach bekannt gibt, muss es rechtzeitig vor der mündlichen Prüfung beim LLPA angemeldet werden. Die Wissenschaftliche Arbeit kann in diesem Fall nach der mündlichen Prüfung fertig gestellt werden. Wird das Thema nicht fristgerecht vor der mündlichen Prüfung angemeldet, gilt die Wissenschaftliche Arbeit als nicht bestanden. Das LLPA empfiehlt, die wissenschaftliche Arbeit spätestens 4 Wochen vor der mündlichen Prüfung im entsprechenden Fach anzumelden.

6. Referendariat und Lehrerberuf

Wann ist der Bewerbungsschluss für die Bewerbung für das Referendariat (=Vorbereitungsdienst) in Baden-Württemberg und welche Bewerbungsunterlagen sind notwendig?

Der Bewerbungsschluss ist am 15. Juni des Vorjahres für den Beginn des Referendariates im darauffolgenden Jahr im Januar. Die Bewerbungsunterlagen für das Referendariat und weitere Informationen erhalten Sie bei den zuständigen Regierungspräsidien. Siehe dazu auch das „Merkblatt für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien“ auf der oben verlinkten Internetseite.

Die zugehörige Prüfungsordnung für das Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg (GymPO-II) sowie Informationen des Regierungspräsidums Freiburg zur Bewerbung zum Referendariat an Gymnasien finden Sie hier verlinkt.

Verliert das 1. Staatsexamen seine Gültigkeit, wenn man nicht sofort in den Vorbereitungsdienst einsteigt?

Das Staatsexamen als solches ist ein akademischer Abschluss, der nicht ungültig wird. Wenn Sie das 1. Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien mehr als vier Jahre vor dem Zulassungstermin zum Vorbereitungsdienst abgelegt haben, dann kann das Regierungspräsidium ein Kolloquium (=mündliche Prüfung) zur Überprüfung der fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten veranlassen. Das Bestehen dieses Kolloquiums ist dann Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst. Siehe dazu auch §2 der Prüfungsordnung GymPO-II.

Kann ich mit meinem Studienabschluss „Lehramt an Gymnasien“ den Vorbereitungsdienst (=Referendariat) in Baden-Württemberg auch an Beruflichen Schulen absolvieren?

Ja, das ist möglich, wenn Sie das Lehramt an Gymnasien mit einer Zwei-Fächer-Verbindung in Fächern abgeschlossen haben, die an Beruflichen Schulen unterrichtet werden und in beiden Fächern Ausbildungsmöglichkeiten vorhanden sind. Weitere Information hierzu finden Sie hier verlinkt.

Bitte beachten Sie auch, dass Sie für den Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen ein Betriebspraktikum von mindestens drei Monaten Dauer nachweisen müssen.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst an Beruflichen Schulen in Baden-Württemberg erhalten Sie hier verlinkt.

Ansprechpartnerin für weitere Fragen zur Bewerbung für das Referendariat an Beruflichen Schulen ist am Regierungspräsidium Freiburg momentan Frau Schneider:

Nadine Schneider (RP Freiburg Referendariat an Beruflichen Schulen)
Tel.: 0761/208-6083
E-Mail: Nadine.Schneider@rpf.bwl.de

Link zu Informationen des Regierungspräsidums Freiburg zur Bewerbung zum Referendariat an Beruflichen Schulen

Für die Zulassung zum Referendariat an Gymnasien in Baden-Württemberg ist ein Betriebs- oder Sozialpraktikum notwendig. Welche Bedingungen muss dieses Praktikum erfüllen, damit es anerkannt werden kann?

Für die Ausbildung im Fach Sport ist anstelle eines Betriebs- oder Sozialpraktikums ein Vereinspraktikum erforderlich. Wurde das Fach Wirtschaft, Geographie, Politikwissenschaft oder Informatik gewählt, ist das Betriebspraktikum erforderlich.

Weitere Details und die Richtlinien zum Betriebs- oder Sozialpraktikum finden Sie im „Merkblatt zum Betriebs- oder Sozialpraktikum“.

Bei individuellen Fragen zur Anerkennungen von Praktika als Betriebs- oder Sozialpraktikum wenden Sie sich bitte an die zuständige Ansprechpartnerin am RP Freiburg, Frau Satici:

Miriam Satici (RP Freiburg, Referendariat an Gymnasien)
Tel.: 0761/208-6081
E-Mail: miriam.satici@rpf.bwl.de

An der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) kann der Studiengang Sekundarstufe-II studiert werden. Inwiefern ist dies eine Alternative zum Referendariat in Baden-Württemberg?

Mit dem Abschluss des Studienganges Sekundarstufe-II an der PHTG erlangen Sie primär ein Lehrdiplom für das Unterrichten auf der Sekundarstufe-II in der Schweiz. Unter gewissen Voraussetzungen kann dieser Abschluss auch in Baden-Württemberg anerkannt werden.

Weitere Informationen zu diesem Studiengang erhalten Sie bei der Studienberaterin für diesen Studiengang (Fachexpertin für den Studiengang Sekundarstufe-II, Frau Lo Presti) an der PHTG.