Bild: Univ. Konstanz

Aktualisierung der Rahmenvorgabenverordnung für Lehramtsstudiengänge nach GymPO-I 2009

Verlängerung der Übergangsfristen und Beendigung der 1. Staatsprüfung für Lehramtsstudierende nach GymPO-I 2009.

Das Landeslehrerprüfungsamt Freiburg informiert in der Bekanntgabe vom 21. Sept. 2021, dass in Folge der pandemiebedingten Verlängerung der Regelstudienzeit und des Systemwechsels von 1. Staatsprüfung auf die Bachelor-Master Struktur die Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge (RahmenVO-KM) folgenderweise aktualisiert wurde.

  • Verlängerung der Übergangsfrist von GymPO-I 2009 zu Bachelor / Master
    • Für studierende nach GymPO-I 2009 um zusätzliche 3 Jahre, von bisher 31. Juli 2021 auf den 31. Juli 2024
    • Für studierende nach GymPO-I 2009 mit Fächerkombinationen bildende Kunst oder Musik um zusätzliche 3 Jahre, von bisher 31. Juli 2022 auf den 31. Juli 2025.
  • Beendigung der 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009
    • Die 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009 wird ab dem 1. Aug. 2024 (bzw. 1. Aug. 2025 für die Fächer Kunst und Musik) nicht mehr durchgeführt.
    • Nach dem 31. Juli 2024 (bzw. 31. Juli 2025) besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch mehr darauf, eine verschobene, zu wiederholende oder erstmals anzutretende 1. Staatsprüfung nach GymPO-I 2009 ablegen zu können.

Das Kultusministerium empfiehlt sich weit vor dem letztmöglichen Prüfungstermin zur 1. Staatsprüfung anzumelden, um bei Nichtbestehen oder Nichtantritt auf einen evtl. Wiederholungstermin ausweichen zu können. Lehramtsstudierende die ihr Studium nach GymPO-I 2009 nicht regulär bis zum 31. Juli 2024 (bzw.  31. Juli 2025) abschließen und weiter studieren möchten, werden gezwungen sich in einen Bachelor/Master Studiengang umzuschreiben.