Erweiterungsfächer (M.Ed.)
Zusätzliche Fächer in der Schule unterrichten
Das Studium Lehramt Gymnasium besteht aus einem Bachelorstudiengang und dem darauf aufbauenden Masterstudiengang, die jeweils das Studium der beiden gewählten Fächer beinhalten.
Studienfächerwahl
Wer zusätzlich ein weiteres Fach unterrichten will, muss einen zusätzlichen Masterstudiengang aus dem Angebot der Erweiterungsfächer studieren. Es gibt hierbei zwei Varianten:
- mit 90 ECTS für Unter- und Mittelstufe (Regelstudienzeit: 3 Semester)
- mit 120 ECTS-Punkten für alle Stufen des Gymnasiums (Regelstudienzeit: 4 Semester)
An der Universität Konstanz kann das Erweiterungsfach aus diesen Fächern gewählt werden:
- Chemie (90 ECTS-Credits; ab WS24/25 120 ECTS-Credits, vorbehaltlich der Zustimmung zur Einrichtung durch das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg)
- Deutsch (120 ECTS-Credits)
- Englisch (120 ECTS-Credits)
- Französisch (120 ECTS-Credits)
- Geschichte (120 ECTS-Credits)
- Informatik (120 ECTS-Credits)
- Italienisch (120 ECTS-Credits)
- Latein (90 oder 120 ECTS-Credits)
- Mathematik (120 ECTS-Credits)
- Philosophie / Ethik (120 ECTS-Credits)
- Physik (120 ECTS-Credits)
- Russisch (120 ECTS-Credits)
- Spanisch (120 ECTS-Credits)
Folgende Fächer können nicht als Erweiterungsfach studiert werden: Biologie, Politikwissenschaft, Sport, Wirtschaftswissenschaft.
Das Studium besteht aus Studienanteilen aus den Bereichen Fachwissenschaft und Fachdidaktik sowie einer Master-Arbeit. Es gibt keine bildungswissenschaftlichen oder schulpraktischen Anteile.
In der Regel wird ein Erweiterungsfach studiert, Prinzipiell können beliebig viele Erweiterungsfächer studiert werden.
Studienbeginn
Das Studium eines Erweiterungsfachs kann frühestens mit Abschluss eines Bachelors of Education oder vergleichbaren Studienabschlusses aufgenommen werden. Auch schon im Beruf stehende Lehrpersonen können ein Erweiterungsfachstudium aufnehmen und Ihre Unterrichtsfächer auf diese Weise erweitern. Diese solten die Aufnahme des Studiums vorab mit ihrem Arbeitgeber abklären.
Nach Rücksprache mit der Fachstudienberatung des betreffenden Fachbereichs können Lehrveranstaltungen in Erweiterungsfächern bereits auch schon im Bachelor of Education belegt und mit Studien- und Prüfungsleistungen abgeschlossen werden, die im Masterstudium angerechnet werden können.
Empfehlung der BiSE: Konzentrieren Sie sich in den ersten vier Semestern ihres Bachelor-Studiums auf das Studium Ihrer beiden Hauptfächer, die Bildungswissenschaften und das Orientierungspraktikum. Beginnen Sie mit einem möglichen Drittfachstudium erst ab dem 5. Semester des Bachelorstudienganges.
Erweiterungsfächer, die die Universität Konstanz nicht anbietet, können an einer anderen Universität studiert werden. Ein guter Zeitpunkt dafür ist i.d.R. nach dem Abschluss des M.Ed. in Konstanz und vor dem Beginn des Vorbereitungsdienstes. Eine Doppelimmatrikulation an zwei Universitäten ist grundsätzlich möglich, aber in der Praxis schwierig umsetzbar.
Bewerbung
Frühestens gegen Ende des Bachelorstudienganges in ihren ersten beiden Hauptfächern bewerben Sie sich dann für zwei Masterstudiengänge und zwar den „Master of Education“ (Fach 1 und Fach 2) und den „Master of Education“ (Erweiterungsfach).
Zugangsvoraussetzungen, Fristen und Studienbeginn entnehmen Sie der Zulassungssatzung für die Master of Education-Studiengänge (Erweiterungsfach). Beachten Sie auch die jeweiligen Studien- und Prüfungsordnungen (Anhang IV Erweiterungsfächer) .
Bei Fragen zu Bewerbung, Auswahl, Zulassung und Immatrikulation wenden Sie sich an die jeweilige Ansprechperson im Bereich der Abteilung Studium und Lehre oder verwenden das Kontaktformular.
Erweiterungsfach ohne Masterarbeit - Zertifikatsabschluss
Erweiterungsfächer im Rahmen eines Lehramtsstudiums können optional auch ohne die abschließende Masterarbeit studiert werden. Die entsprechende Regelung des Kultusministeriums finden Sie in der RahmenVO-KM in § 6 im neuen Absatz 10a.
Die Erweiterungsfächer ohne Master-Arbeit werden dann nicht mit einem Zeugnis und dem Abschluss Master of Education, sondern mit einem Zertifikat abgeschlossen, welches die Universität auf Antrag ausstellen kann. Die Beantragung erfolgt direkt in ZEUS (siehe unten).
Bitte beachten Sie, dass beim Erweiterungsfach ohne Master-Arbeit und mit Zertifikatsabschluss im Vorbereitungsdienst (Referendariat) in Baden-Württemberg kein Fächertausch (Erweiterungsfach statt 1. oder 2. Fach) möglich ist. Siehe dazu die Regelung im §4 Absatz (3) und (3a) der Verordnung des Kultusministeriums zum Vorbereitungsdienst.
Bitte beachten Sie, dass für die Anerkennung von Lehramtsabschlüssen in anderen Bundesländern das dortige Kultusministerium bzw. die entsprechende Behörde zuständig ist. Bitte erkundigen Sie sich ggf. rechtzeitig vorher, wie dort mit der Anerkennung eines Drittfachstudiums mit Zertfikat und ohne Masterarbeit umgegangen wird.
Bei weiteren Fragen zum Studiengang Master of Education Erweiterungsfach für das Gymnasiallehramt ohne Master-Arbeit können Sie sich gerne an ihre Fachstudienberatung wenden.
Erweiterungsfach mit Zertifikatsabschluss - Beantragung in ZEuS
Die Beantragung eines Zertifikats im Erweiterungsfach kann online über ZEuS erfolgen. Ihnen stehen dabei im Studienplaner zwei Varianten zur Verfügung:
· Sofern mit dem Zertifikat der Abschluss des Studiums und die Exmatrikulation zum Ende des laufenden Semesters beabsichtigt wird, kann dies mit dem Antrag mit der Nummer 891 angemeldet werden.
· Für die Beantragung des Zertifikats bei beabsichtigter Fortsetzung des Studiums zum Abschluss mit Masterarbeit steht der Antrag mit der Nummer 892 zur Verfügung.
Die Beantragung des Zertifikats erfolgt analog dem Prozess der Prüfungsanmeldung in ZEuS und wird durch die Eingabe einer TAN abgesichert.
Bitte beachten Sie, dass die Ausstellung des Zertifikats nur erfolgt, sofern zuvor eine Überprüfung der Leistungen und deren Zuordnung im zuständigen Fachbereich erfolgte und in ZEuS dokumentiert wurde. Über das Element mit der Nummer 890 „Leistungen und deren Zuordnungen wurden zur Zertifikatserstellung vom Fachbereich überprüft“ wird die erfolgreiche Überprüfung in ZEuS dargestellt.
Bitte beachten Sie, dass nach der Antragstellung die Ausstellung des Zertifikats - analog zur normalen Zeugnisausstellung - ein mehrstufiger Prozess ist. Dieser benötigt von der Antragstellung über die Dateierstellung, Druck und Unterschrift etwas Zeit. Das Zertifikat wird dabei in der Regel an die in ZEuS hinterlegte Adresse versandt.
Bei weitergehenden Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Zentrale Prüfungsamt.